Durch die anhaltende Trockenheit, ist die obere Bodenschicht in Wäldern stark ausgetrocknet.
Deshalb wird darauf hingewiesen, dass folgende Regeln im Wald unbedingt eingehalten werden müssen:
Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Das Entzünden eines Feuers ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Auch an diesen Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt werden, um Funkenflug zu vermeiden. Es muss immer ausreichend Löschwasser bereit gehalten werden.
Im Wald dürfen keine mitgebrachten Gartengrillgeräte verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass offenes Feuer außerhalb des Waldes mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein sollte. Beachten Sie aber auch hier, dass die Böden und Gräser ebenfalls ausgetrocknet sind.