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Termine
Veranstaltungen bis 2013
Atemschutzgeräteträger-Lehrgang in Lügde



Damit sich die Einsatzkräfte aber vor den Atemgiften schützen können, müssen die jungen Feuerwehrkameradinnen und Kameraden im Umgang mit den Atemschutzgeräten geschult werden. Nicht jede Feuerwehrkameradin oder Kamerad kann an diesem Lehrgang teilnehmen, hierfür sind einige Kriterien zu erfüllen:
Mindestalter 18 Jahre
„Arbeitsmedizinische Untersuchung“ nach G 26.3
Feuerwehrgrundausbildung
Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Lehrgang besucht werden.
Es werden unter anderem neben dem theoretischen Unterricht auch praktische Übungen unter realen Einsatzbedingungen durchgeführt. So mussten die Teilnehmer im Klärwerk Lügde eine Schachtrettung durchführen. In einem leer stehenden Gebäude, welches komplett vernebelt war, musste eine Dummy mit 70 kg gerettet werden. So wurde neben den Einsatzgrundsätzen auch der Umgang mit einer Wärmebildkamera geschult.
Der Lehrgang wurde mit einem schriftlichen und praktischen Leistungsnachweis, welchen alle Teilenehmer/innen mit Erfolg ablegten beendet.
Das Ausbildertem mit Ausbildern aus Blomberg, Schieder-Schwalenberg, Barntrup, Extertal, Dörentrup und Lügde bescheinigte der „Truppe“ ein guter motivierter Lehrgang gewesen zu sein, mit dem das Arbeiten Spaß gemacht hat.
Als Atemschutzgeräteträger dürfen die Feuerwehrkameradinnen und Kameraden aber noch nicht eingesetzt werden. Erst muss noch die Atemschutzübungsstrecke am Feuerwehrausbildungszentrum in Lemgo erfolgreich absolviert werden. Hier werden die Teilnehmer/innen noch einmal richtig gefordert. In der Vergangenheit mussten einige Kameraden erkennen, das Ihre Leistungsgrenze erreicht war und den Einsatz unter „Atemschutz“ abbrechen. Sie haben dann zu einem späterem Zeitpunkt die Strecke noch einmal durchlaufen
Das Ausbilderteam, das sich aus Ausbildern aus den
Info:
Wer aktiver Geräteträger bleiben will, muss regelmäßig unter Atemschutz arbeiten und üben. Mindestens 1 mal jährlich muß an einer Übung unter umluftunabhängigem Atemschutz teilgenommen werden. So ist auch einmal jährlich erfolgreiche Durchlauf der Atemschutzübungsstrecke in Lemgo Pflicht. Spätendes alle 3 Jahre ist die „Arbeitsmedizinische Untersuchung“ nach G 26.3 bei einem Arzt erforderlich.